AGB Hausverwaltung
Vorbemerkung:
Der Verwalter widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der
Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Objekten.
Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die
Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages.
§ 3 Vergütung
a) Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Hausverwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3.
Werktag eines Monats fällig.
b) Werden vom Verwalter Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Hausverwaltervertrages enthalten sind bzw. für die ein
gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, im verkehrsüblicher Höhe
zu vergüten. Hierüber wird der Verwalter eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist.
Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Verwalter benanntes Konto zu leisten.
§ 4 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Verwaltervergütung sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung
oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Haftung
Die Haftung des Verwalters oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beschränkt sich auf durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftungsbegrenzung greift nicht bei Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 6 Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Slabon Immobilienverwaltung, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist.
b) Die Slabon Immobilienverwaltung nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil!
c) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen nichtig oder ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
nicht betroffen sein. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und der vertraglichen Vereinbarung nicht widerspricht.